Was bedeutet die neue 0.25% Regelung für Dienstfahrräder?
Kurz gesagt: Eine Ausweitung des Steuer-Sparanreizes für die Möglichkeit sich ein Fahrrad, E-Bike oder S-Pedelec über den Arbeitgeber zu leasen. Wie das Modell im Detail funktioniert haben wir in diesem Beitrag bereits ausführlich erläutert. Das Grundprinzip ist schnell erklärt: Ein Dienstfahrrad wird direkt vom Brutto Gehalt finanziert, wodurch Steuern und Sozialabgaben entfallen. Die Steuern auf den geldwerten Vorteil der Privatnutzung sind demgegenüber so gering, dass sich gegenüber dem privaten Kauf eine Ersparnis bis zu 35% realisieren lässt. Durch die weitere Halbierung dieses Steuersatzes lassen sich durchschnittlich zusätzlich drei Prozent an Kosten sparen und so gewinnt das Dienstfahrrad weiter an Attraktivität. Die Regelung gilt seit dem 1.01.2020. Rückwirkend sind hier auch Verträge eingeschlossen, die ab dem 01.01.2019 geschlossen wurden. Zu beachten ist aber, dass für diese Verträge der niedrige Steuersatz erst ab dem Jahr 2020 gilt.
Dienstfahrrad-Leasing 2020 - Was wurde außerdem beschlossen?
Im Jahressteuergesetz 2019 sind zudem weitere Regelungen enthalten, mit denen die Bundesregierung, bei der Förderung emissionsfreier Mobilitätskonzepte, weitere positive Signale setzt. Gleichzeitig mit der weiteren Absenkung des Steuersatzes auf 0.25% wurde eine Verlängerung der Befristung für eben diese Steuervergünstigung beschlossen. Sie gilt nun bis zum Jahr 2030 und bietet damit sowohl Arbeitgebern, die Diensträder anbieten, als auch deren Arbeitnehmern eine wesentlich größere Planungssicherheit für diesen klugen Benefit.
Genauso langfristig kalkulieren können auch Arbeitgeber, die Dienstfahrräder als Gehaltsextra zur Verfügung stellen. Die Steuerbefreiung für diese Variante des Dienstfahrrad-Leasings wurde auch bis zum Jahresende 2030 verlängert.
Außerdem gibt es im Jahressteuergesetz eine Regelung, die zwar nicht direkt mit dem Dienstfahrrad-Leasing zusammenhängt, aber dennoch erwähnenswert ist. Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder können zukünftig im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten in Anspruch nehmen (§ 7c EStG).
Damit wird deutlich, dass die Bundesregierung mit Zweirädern verbundene Mobilitätskonzepte immer ganzheitlicher fördert - dennoch gewinnt man nicht den Eindruck dass das Thema insgesamt ausreichende Würdigung erfährt, wenn stets im Nachhinein und nur im Schlepptau der steuerlichen Förderung für Autos, dann auch die Bedingungen für das Dienstfahrrad-Leasing verbessert werden.
Das Dienstfahrrad verdient eigentlich viel mehr Aufmerksamkeit
Das Klimapaket der Bundesregierung zielt zwar auch auf den Autoverkehr, doch der Anreiz zu einer grundlegenden Veränderung fällt für Fahrer und Hersteller letztlich zu gering aus.
Circa ein Fünftel des CO2-Ausstoßes in Deutschland wird durch den Verkehr verursacht. Zwei Drittel davon stammt von Pkw. Entsprechend wird das Klimapaket auch von Umweltschützern kritisiert. Jens Hilgenberg, Verkehrsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND sagt beispielsweise gegenüber der “Zeit”: "Die Maßnahmen bringen nicht den notwendigen Einspareffekt an CO2, um das Klimaziel einzuhalten". "Maximal die Hälfte der notwendigen Einsparungen ist im Verkehrssektor mit dem beschlossenen Klimaschutzprogramm möglich", so Hilgenberg weiter. Ein großes Problem im Zusammenhang mit dem Autoverkehr ist, dass der CO2 Ausstoß im wesentlichen nur in den Energiesektor verlagert wird. Eine ADAC Studie hat kürzlich aufgezeigt, dass durch den großen herstellungsbedingten CO2 Rucksack eines Elektroautos und den vorherrschenden Energiemix in der Stromerzeugung, ein Elektroauto seine Vorteile gegenüber einem Diesel, erst nach 219.000 km oder 14,6 Betriebsjahren ausspielen kann.
Demgegenüber böte eine größere Förderung des Fahrradverkehrs gleich ein ganzes Bündel an Vorteilen. Weniger öffentlicher Raum müsste für Parkplätze geopfert werden, es gäbe weniger schwere Unfälle, die Lärmbelastung würde sinken, die Luft wäre insgesamt sauberer. All das wäre, zumindest im städtischen Bereich, ohne große Mobilitätseinschränkungen möglich, denn in vielen Städten ist man erwiesenermaßen mit dem Fahrrad vergleichbar schnell, wie mit dem Auto oder dem öffentlichen Nahverkehr, unterwegs.
Fazit:
Die 0.25 Prozent Regel für das Dienstfahrrad-Leasing ist ein wichtiger und wertvoller weiterer Schritt - Insgesamt bleibt aber zu hoffen, dass das Fahrrad dem E-Auto in Sachen Förderung zukünftig nicht hinterherhinken muss, sondern dass die Bundesregierung zukünftig ein deutliches Signal für eine wirkliche Wende der Mobilitätskonzepte setzt.