Mit dem DienstScooter mobilisieren Sie Ihre Belegschaft nachhaltig und bieten Ihnen steuerlich begünstigten Zugang zu modernsten (E-)Scootern Ihrer Wahl. Gleichzeitig setzen Sie ein Zeichen für Nachhaltigkeit und stärken Ihre Arbeitgebermarke. Dank unserer intuitiven Portale haben Sie als Arbeitgeber kaum administrativen Aufwand und können sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft kümmern.
Wann starten Sie mit Eleasa durch?
Mit über 35 Jahren Erfahrung im Leasing Markt wissen wir, worum es unseren Kunden geht. Effizienz, Ressourcen-schonendes Handling gepaart mit optimalen Leistungen. Damit Sie sich zu 100% auf Ihr Unternehmen und Aufgaben konzentrieren können. Daher erhalten alle Kunden Zugang zu unseren intuitiven Portalen und Unterstützung bei der Benefit-Einführung.
Denn Sie müssen kein Benefit oder Mobilitäts-Experte sein. Das sind wir für Sie.
Der Eleasa Ausfallschutz kümmert sich um alles, was nicht vorhersehbar ist. Natürlich kann es dazu kommen, dass Arbeitnehmende kündigen oder gar gekündigt werden. Für Sie als Leasingnehmer ist eine einfache und risikofreie Rückabwicklung daher unabdinglich. Wir bei Eleasa nehmen die Leasingobjekte ab Tag 1 zurück und erstatten Ihnen in vielen Fällen sogar die Leasingraten. Und das ohne die übliche Bürokratie. Denn wir sind Leasinggeber, Provider und Rundum-Schutz Anbieter in einem.
Besonders bei jungen Top-Talenten kommt das DienstScooter-Leasing an. 76% der 18-29-Jährigen würden ein solches Benefit nutzen. Besonders der Klima-Aspekt spielt hier eine große Rolle. Denn Sie positionieren sich als umweltbewusster und nachhaltiger Arbeitgeber. Gerade wenn es darum geht, den ESG-Beitrag nachzuweisen, ist der DienstScooter eine messbare Komponente in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht.
Schritt 1:
Wir verleasen die (E-)Scooter an Ihr Unternehmen und sichern Sie umfassend mit dem Störfallmanagement und Rundum-Schutz ab.
Schritt 2:
Sie überlassen die Scooter gemäß Nutzungsüberlassungsvertrag (NÜV) Ihren Mitarbeitenden.
Schritt 3:
Die Raten werden ganz automatisch vom Bruttolohn Ihrer Arbeitnehmenden abgezogen. Sie treten hierbei nicht in Vorleistung.
Schritt 4:
Ihre Mitarbeitenden suchen sich ihre Wunsch-Scooter aus und sparen monatlich dank Steuervorteilen. Die Räder sind dabei 100% privat nutzbar.
Das DienstScooter Leasing gestalten wir für Sie und Ihre Mitarbeitenden so einfach wie möglich. Dank unserer innovativen Prozesse und intuitiven Portale ist Ihr administrativer Aufwand minimal. Und sollten doch mal Fragen aufkommen, ist unser Support-Team persönlich für Sie da.
Wir begleiten alle Mitarbeitenden während des gesamten Zeitraumes mit unserer Expertise und unserem gelebten Service-Gedanken.
Zur Absicherung aller Eventualitäten gibt es dafür unseren Rundum-Schutz und Arbeitgeber-Ausfallschutz.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, ein optionales Service-Paket abzuschließen,
das beim Partnerhändler für Wartungs- und Inspektionsleistungen, sowie den Austausch von Verschleißteilen in Anspruch genommen werden kann.
Sollte es zu Störfällen in Ihrem Leasingvertrag kommen und z.B. das Arbeitsverhältnis zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrem Mitarbeiter beendet werden, greift unser Eleasa Ausfallschutz, der Sie als Arbeitgeber absichert.
Dank eines internen Störfallmanagements bleibt Ihr Arbeitsaufwand minimal und Sie können sich auf eine schnelle Vertragsbeendigung ab Tag 1 oder Raten-Rückerstattung verlassen.
Anders als bei anderen Marktteilnehmern haben Sie mit Eleasa lediglich einen Vertragspartner. Denn wir sind Provider, Leasinggeber und Rundum-Schutz Anbieter in einem. Heißt für Sie: Direkte und unbürokratische Kommunikationswege für maximalen Kundenfokus.
Viele Unternehmen aus den verschiedensten Branchen nutzen bereits die betriebliche Mikromobilität von Eleasa.
Von nationalen Konzernen über Franchise-Ketten bis hin zum klassischen Mittelständler.
Alle vertrauen auf die jahrelange Expertise unseres Familienunternehmens.
Die einfache Abwicklung für Mitarbeitende macht es möglich.
David Graczyk
Personaler | Hagebau
"In Zeiten des Klimawandels sind kombinierte Mobilitätsangebote als Benefit nicht mehr wegzudenken. Diese Positionierung zu aktuellen, gesellschaftlich sehr relevanten Themen ist uns sehr wichtig, weshalb wir unseren Mitarbeitern diese Boni gerne ermöglichen."
Frank Semling
Arbeitsdirektor | hansgrohe
"Wir wollten unseren Mitarbeiter*innen ein zukunftsträchtiges Benefit anbieten. Die Produktpalette, das für Arbeitgeber unkomplizierte Handling sowie der freundliche & kompetente Kontakt waren für uns ausschlaggebend Eleasa zu wählen."
Thomas Heine
Hauptgeschäftsführer | ASB Niedersachsen
"Als Hilfsorganisation nehmen wir nicht nur eine soziale, sondern auch eine Verantwortung für Nachhaltigkeit und Klimaschutz wahr. Das Fahrradleasing unterstützt uns auf diesem Weg und das Angebot wird von unseren Mitarbeitenden sehr gut angenommen. Für uns als Arbeitgeber ist die Zusammenarbeit mit Eleasa einfach und unkompliziert."
Entdecken Sie Ihre Eleasa Vorteile in unserer kostenlosen Broschüre.
2012 wurde das Dienstwagen-Privileg für Unternehmen auf Fahrräder ausgeweitet und das Dienstfahrrad-Leasing über die Arbeitgeber damit möglich gemacht. Damals musste der durch die Gehaltsumwandlung entstandene geldwerte Vorteil noch nach der 1-%-Regelung versteuert werden. Seitdem sind die Steuern für das Dienstfahrrad-Leasing weiter gefallen.
Ab 2019 galt die 0.5-%-Regelung und Ende 2019 wurde weiter entschieden, dass ab 2020 (im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030) der Steuersatz für S-Pedelecs und Elektroautos noch einmal um weitere 50 % fallen sollte. Diese Regelung wurde später auch auf E-Bikes und normale Fahrräder ausgeweitet, so dass nun die 0.25-%-Regelung gilt.
Durch das Angebot des Dienstfahrrad-Leasings haben Sie die Möglichkeit sich als zukunftsgewandten Arbeitgeber zu präsentieren, der seine Corporate Social Responsibility ernst nimmt und für eine umweltfreundliche Form der Mobilität eintritt.
Dies stärkt nicht nur Ihre Arbeitgebermarke, sondern hilft Ihnen ebenfalls dabei, Ihre wertvollste Ressource - die Mitarbeiter- langfristig zu binden. Gerade die jüngere Generation erwartet zunehmend zeitgemäße Corporate Benefits und distanziert sich von alten Statussymbolen, wie luxuriösen Dienstwagen. Dienstfahrrad Leasing bietet Ihnen ein ganzes Bündel sich ergänzender Vorteile. Mit einem Dienstfahrrad können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Stau vorbei, schneller und stressfreier zur Arbeit kommen, aber genauso positive Freizeit-Erfahrungen und eine gelungene Work-Life-Balance erreichen. Dies stärkt die Gesundheit und verringert den Krankenstand. Und: Sie haben geringere Lohnnebenkosten!
Als Arbeitnehmer können Sie bequem bei einem unserer zahlreichen Partnerhändler*innen Ihr individuelles Lieblingsmodell auswählen und sparen dabei durch das Dienstfahrrad-Leasing über Ihren Arbeitgeber bis zu 35 % des Kaufpreises ein.
Möglich wird dies, weil die Bundesregierung den geldwerten Vorteil, der durch die private Nutzung entsteht, steuerlich stark begünstigt. Werden die Leasingraten durch eine Gehaltsumwandlung finanziert, dann wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung nur mit 0,25 % des auf ganze einhundert Euro abgerundeten Brutto-Listenpreises des Dienstfahrrades monatlich versteuert.
Nein, prinzipiell können E-Bikes und Fahrräder nur in einem autorisierten Eleasa-Fachhandel ausgesucht werden. Eine Übersicht aller aktiven Händler entnehmen Sie bitte unserer interaktiven Händlerkarte.
Jedes E-Bike oder Fahrrad zwischen einem Kaufpreis zwischen 500€ und 10.000€ kommen für Dienstfahrrad-Leasing und E-Bike Leasing in Frage.
Grundsätzlich lautet die Antwort JA. Sollte Ihr Unternehmen allerdings an einen Tarif gebunden sein, kontaktieren Sie uns bitte unter info@eleasa.de, damit wir die Umsetzbarkeit individuell für Sie prüfen können.
Nein, als Arbeitgeber*in entstehen Ihnen keine Kosten. Durch den Verzicht auf Bruttogehalt durch Ihre Mitarbeiter*innen sind sogar anteilig weniger Lohnnebenkosten zu zahlen.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Optionen: Das Rad kann beispielsweise durch die Mitarbeitenden abgelöst oder im Privatleasing weitergeführt werden. Die Möglichkeiten, die es beim Ausscheiden während der Laufzeit gibt, werden im Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Ihnen und Mitarbeiter vereinbart. Kommen Sie gerne bei individuellen Fragen auf uns zu.