Das Fahrradleasing hat sich als attraktiver Mitarbeiter-Benefit seit der Einführung im Jahr 2012 fest in Deutschland etabliert. Bisher blieb es aber leider Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst verwehrt, sich über ihre Arbeitgeber das neueste E-Bike oder ein aktuelles Rennrad zu leasen.
Im Herbst 2020 wurden aber endlich, nach langen Verhandlungen, die Tarifverträge für kommunale Angestelle so verhandelt, dass auch sie das DienstFahrrad-Leasing in Anspruch nehmen können. Endlich smarte Mitarbeiter-Benefits im TVÖD (öffentlicher Dienst).
Dieser Tarifvertrag trat am 1. März 2021 in Kraft. Glücklicherweise haben sich viele Kommunen bereits proaktiv um die Implementierung des DienstFahrrad-Leasings gekümmert. Gerne beraten wir Sie und klären alle Fragen gemeinsam mit Ihnen.
Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Kundenberater*innen. Wir haben das DienstFahrrad-Leasing bereits gemeinsam mit kommunalen Arbeitgebern umgesetzt und bringen schnell und unkompliziert auch Ihre Mitarbeitenden aufs Rad!